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Kurzbeschreibung
Zutrittsprozess

Was müssen Sie als Fremdfirma tun?

  1. Nach einer Beauftragung muss jeder einzelne von Ihnen bei uns im Werk eingesetzte Mitarbeiter eine Sicherheitsschulung Online im Internet selbst durchführen. Diese Schulung ist 1 Jahr gültig, und ist nach Ablauf des Jahres zu wiederholen.
  2. Sie selbst starten den Zutrittsprozess über das Online-Anmeldeportal im Internet www.sicherheit-mt-kreuzau.de
  3. Sie füllen das Online-Formular der Anmeldung vollständig aus.
  4. Nach diesem Schritt beginnt die Online Sicherheitseinweisung. Lesen Sie sich hierzu die Texte aufmerksam durch, nach jedem Abschnitt wird eine Verständnisfrage per ankreuzen abgefragt. Wenn Sie diese Frage richtig beantwortet haben, gelangen Sie zum nächsten Abschnitt. Sobald Sie alle Abschnitte durchgelesen und alle Fragen richtig beantwortet haben, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Prozesses eine für maximal ein Jahr gültige Sicherheits-Bescheinigung, die Ihnen als PDF Dokument an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse zugesandt wird. Diese E-Mail erhält auch gleichzeitig Ihr Ansprechpartner bei Metsä Tissue, damit dieser zeitgleich darüber Informiert wird. 
  5. Beim Zugang zum Werk über die Pforte am Beauftragungstag ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre gültige Sicherheitsbescheinigung mitbringen und dem Personal der Pforte unaufgefordert vorzeigen. Erst nach Vorlage dieser Bescheinigung wird die Pforte Ihren Werksausweis erstellen. Sollte die Sicherheitsbescheinigung nicht vorliegen oder aber Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar sein, darf Ihnen das Personal der Pforte den Zutritt zum Werk nicht gestatten. Der Werksausweis ist über dem gesamten Zeitraum im Werk stets nach außen sichtbar an Ihrer Kleidung zu tragen.
  6. Die Online Sicherheitsunterweisung kann nur in absoluten Ausnahmefällen in der Pforte an einem dafür bereitgestellten Terminal nachgeholt werden. Dazu muss Ihnen jedoch der Ansprechpartner vor Ort die Freigabe erteilen, da nur er dann die Sicherheitsbescheinigung zur Pforte senden kann.
  7. Die von uns geforderte persönliche Schutzausrüstung ist unaufgefordert am Beauftragungstag mitzubringen und während des gesamten Aufenthalts im Werk zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Verweis vom Werksgelände geahndet.
  8. Eine generelle Einfahrgenehmigung für PKW können wir Ihnen nicht erteilen. Sie können diese jedoch bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner beantragen. Es obliegt dem Ansprechpartner und dem Werkschutz, ob Sie eine generelle Einfahrtsgenehmigung erhalten, diese kann jedoch auch jederzeit wiederrufen werden. Sollten Sie diese erhalten, händigt Ihnen die Pforte dazu ein Dokument aus und weist Ihnen einen fest definierten Parkplatz in unserem Werksgelände zu. Bitte parken Sie auch nur dort. Die Einfahrtsgenehmigung platzieren Sie bitte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.
  9. Zum Entladen und Beladen von Fahrzeugen für einen Zeitraum von max. 30 Minuten wird Ihnen eine kurze Einfahrtsgenehmigung nach Rücksprache zwischen unserem Wachpersonal und Ihrem Ansprechpartner vor Ort erteilt. Danach parken Sie Ihr Fahrzeug bitte auf dem Parkplatz, der Ihnen vom Wachpersonal zugewiesen wird.
  10. Alle Personen die keine Einfahrtsgenehmigungen erhalten haben, parken ihr Fahrzeug bitte auf dem Parkplatz neben der Pforte. Dieser wird vom Wachpersonal zugewiesen.
  11. Dieser Zugangsprozess gilt auch für Subunternehmer. Verantwortlich dafür ist der Hauptauftragnehmer.                                                  

 

Hinweise zum Ausfüllen der Onlineanmeldung:

Damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann, müssen Sie sich mind. 3 Werktage vorher anmelden.

„Verantwortlicher Ansprechpartner der Fremdfirma":

Hierbei handelt es sich um die verantwortliche Person der Fremdfirma (z.B. Geschäftsführer / Inhaber).

Das „Zutrittsdatum" darf nicht in der Vergangenheit liegen!

„ Ansprechpartner bei Metsä Tissue GmbH": Hier tragen Sie bitte die korrekte E-Mail Adresse ein.

Beispiel:(Max.Mustermann@metsagroup.com)

 

Sollten Sie bei einem Zutritt mehrere Metsä Tissue Ansprechpartner haben, tragen Sie bitte denjenigen ein, bei dem Sie Ihren ersten Auftrag durchführen. Sie sind grundsätzlich nach wie vor verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner persönlich zu melden, damit wir wissen, dass Sie mit Ihrer Arbeit beginnen wollen und ggf. weitere Sicherheitseinweisungen stattfinden können. Nach jedem Auftrag, den Sie beendet haben, müssen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner persönlich / telefonisch melden; erst danach dürfen Sie neue Aufträge durchführen. Sollten Sie den neuen Auftrag für einen anderen Ansprechpartner im Werk durchführen wollen, so dürfen Sie diesen erst beginnen, nachdem Sie sich persönlich bei ihm gemeldet haben und er Ihnen die Freigabe dazu erteilt hat; ggf. kann auch hier eine weitere Sicherheitseinweisung nötig sein.

 

Bei Fragen zum Anmeldeprozess: Switch Board Werk Kreuzau: +49(0)2422-560

Bei Fragen zur Sicherheitsunterweisung: Arbeitsschutz / Brandschutz Werk Kreuzau: +49(0)2422-56235

 

Sie werden gleich aufgefordert persönliche Daten einzugeben. Diese Daten werden  gespeichert und nach Ablauf von 13 Monaten gelöscht. Die Daten werden der Firma Metsä Tissue GmbH zur Verfügung gestellt. Die erhobenen Daten werden zur Erstellung des Zertifikates benötigt, das am Ende der Sicherheitsunterweisung als PDF-Datei erstellt wird und Ihnen per E-Mail übermittelt wird. Weiter speichern wir die Daten, um bei Verlust Ihres Werksausweises sowie des Zertifikates zu prüfen, ob Sie in den letzten 12 Monaten an dieser Sicherheitsunterweisung teilgenommen haben.

Bitte geben Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis.

Hinweis :

Falls Sie mit der Speicherung von Ihren Daten nicht einverstanden sind, wird diese Unterweisung / Schulung nicht weiter fortgeführt und Sie bekommen keinen Zugang zum Werk.

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Bitte füllen Sie zur
Datenerfassung alle Felder aus

Benötigte Daten bei der Anmeldung der Online Sicherheitsunterweisung

Fremdfirma


Mitarbeiter


Verantwortlicher der Fremdfirma


Ansprechpartner Metsä Tissue GmbH


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Allgemeine Betriebseinweisung für Fremdfirmen an den Standorten der Metsä Tissue GmbH

1. Einleitung

Diese allgemeine Betriebsanweisung für Fremdfirmen ist Vertragsbestandteil und somit verbindlich.

Vor der Arbeitsaufnahme hat der Auftragnehmer die Erlaubnis dazu von der Auftrag gebenden Stelle durch persönliche Vorsprache einzuholen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner zu, der ihm während der Tätigkeit auf dem Werksgelände für Rückfragen zur Verfügung steht. Die Vorort-Einweisung erfolgt mittels des Formulars „Einweisung von Fremdfirmen“.

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben sich – bei mehrtägigen Arbeiten täglich - vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende in den jeweiligen Betriebsbereichen an- bzw. abzumelden.

Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeit maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit innerhalb unseres Unternehmens aufnehmen.

Dies gilt insbesondere für die Beachtung des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes. Werden diese gesetzlichen Vorschriften durch behördliche Maßnahmen konkretisiert (Genehmigungen, Anordnungen etc.), sind Sie verpflichtet, soweit betroffen, diese einzuhalten.

Sie sind verpflichtet, die betriebsinternen Regelungen des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes (Alarmplan, Entsorgungsrichtlinien usw.) sowie unsere Hygieneregeln zu beachten und deren Befolgung durch die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter und evtl. eingesetzte Subunternehmer zu überwachen und sicherzustellen. Bitte benennen Sie einen verantwortlichen Ansprechpartner.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz haben Sie zur Verhütung von Arbeitsunfällen Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.

Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.

Personen mit ansteckenden Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetztes dürfen das Werksgelände nicht betreten. Ansteckende Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetztes sind z.B. Akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall), Cholera, Typhus oder Parathyphus, Hepatitis A oder E (Leberentzündung), infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel / Lebensmittelkontaktmaterialien übertragen werden können.


Was ist vor Arbeitsbeginn in unserem Werk zu beachten?

2. Alarmregelungen

Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und anderen Gefahren:

1. Notruf absetzen
Externe Notrufnummer: 6 112
Außerdem Information an Pförtner und Auftraggeber.

2. Flucht

Bitte beachten Sie die Flucht- und Rettungspläne. Beim Ertönen eines Warnsignals und im Falle eines Brandes müssen die Gebäude sofort über die nächstliegenden Rettungswege, Notausgänge und Nottreppenhäuser verlassen werden. Hierbei sind Personen in der Nachbarschaft zu warnen und verletzten Personen zu helfen. Suchen Sie die festgelegten Sammelplätze auf.

3. Weisungsbefugnis

Den Weisungen der Rettungskräfte, des Werksschutzes und Ihres Auftraggebers ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Wie verhalten Sie sich bei Unfällen, Bränden und Notfällen?

3. Untersagungen

1. Genussmittel

Das Rauchen, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist innerhalb des Werksgeländes einschließlich in Fahrzeugen strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur in den speziell gekennzeichneten Raucherzonen gestattet. Es ist verboten Alkohol oder andere Rauschmittel mit in das Werksgeländer zu bringen. Ebenfalls verboten ist das Betreten des Werksgeländes unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln.

2. Essen und Trinken

In allen Produktionsbereichen ist der Verzehr von Lebensmitteln (Essen und Trinken) verboten. Zum Essen und Trinken stehen entsprechende Pausenräume zur Verfügung.

3. Geheimhaltung

Das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen und Arbeitsweisen ist nicht gestattet. Das schließt Fotografierverbot – auch mit Mobiltelefon – ein. Darüber hinaus sind Fremdfirmenmitarbeiter verpflichtet, auch nach Beendigung ihrer Arbeiten über vorgenannte Dinge Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

4. Zutrittsbeschränkung

Andere als die Ihnen zugewiesenen Arbeitsbereiche dürfen nicht eigenmächtig betreten werden.

5. Gefährliche Arbeiten

Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen mit schriftlicher Genehmigung z.B. bei:

  • Arbeiten in Behältern und engen Räumen
  • Arbeiten mit Zündgefahr (Schweißen, Brennen, Bohren, Flexen usw.)
  • Arbeiten auf Dächern
  • Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen

6. Arbeitsmittel

Es sind grundsätzlich keine Metsä-Tissue-eigenen Arbeitsmittel zu verwenden, sofern dies nicht vorher ausdrücklich vereinbart worden ist. Ist die Nutzung vereinbart worden, haben sich die Auftragnehmer im sicheren Umgang mit diesen Arbeitsmitteln unterweisen zu lassen. Benötigte Werkzeuge, Betriebshilfsmittel und Betriebshilfsstoffe aus Metsä-Tissue-Beständen sind aus den jeweiligen Abteilungen anzufordern. Die Ausgabe wird dokumentiert.

7. Sicherheitsvorkehrungen

Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden.
Zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit werden vom Werkschutz Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen erstrecken sich auf Personen, Fahrzeuge und alle mitgeführten Behältnisse und Gegenstände. Den Anordnungen des Werksschutzes ist unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss der Fremdfirma zur Folge haben.

8. Hygienebereiche

Beim Betreten von Hygienebereichen (Produktion, Verarbeitung, Rohstoff-, Mutterrollen- Verpackungs-, und Fertigwarenläger) sind zusätzlich die Hygieneanweisungen unter Kapitel 7 zu beachten.

Darf ich auf dem Werksgelände und in Fahrzeugen Rauchen?

4. Unfallverhütung

1. Vorschriften

Es gelten die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften. Die gesetzliche Arbeitszeitregelung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer hat die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte (auch Subunternehmer) über mögliche Gefahren an ihren Arbeitsplätzen in unserem Werk zu unterrichten.

2. Persönliche Risikobewertung (PRA)

Vor der Arbeitsaufnahme ist eine Persönliche Risikobeurteilung (PRA) durchzuführen, um eventuelle Gefährdungen zu erkennen und auszuschließen. Im Bereich der Instandhaltung wird jede Arbeit mittels PRA bewertet; bei wiederkehrenden Arbeiten im Produktionsbereich ist das nicht erforderlich. Bei Arbeiten, die nicht regelmäßig durchgeführt werden, ist die PRA verpflichtend. Die entsprechenden Formulare sind bei Ihrem Ansprechpartner erhältlich.

3. Ausrüstungsbeschaffenheit

Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise genutzt werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen nur mit aktuellem Prüfnachweis nach DGUV Vorschrift 3 eingesetzt werden. Sie muss zweckmäßig und in einem mängellosen Zustand sein.

4. Persönliche Schutzausrüstung

Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten bzw. in bestimmten Bereichen das Tragen persönlicher Schutzausrüstung notwendig und vorgeschrieben ist, muss der Fremdunternehmer diese seinen Mitarbeitern in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen.

Grundsätzlich ist ein Industriehelm mit Kinnriemen; eine Schutzbrille (wahlweise ein an der Innenseite des Schutzhelms befestigtes Visier), eine Warnweste und Sicherheitsschuhe im Werk vorgeschrieben !


Das gilt besonders für:

  • Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen. Hierfür müssen Absturz-sicherungen, Auffanggurte oder Höhensicherungsgeräte verwendet werden.
  • Das Begehen der Dachflächen bedarf einer gesonderten Genehmigung.
  • Arbeiten im Bereich von Chemikalienlager- oder Dosierbereichen. Dort tätige Personen sind über die Gefahren zu unterweisen, sie haben die vorgeschriebene Schutzkleidung (Dichtschließende Schutzbrille, chemikaliendichte Schutzhandschuhe, ggf. Schutzanzug) zu verwenden.

4A. Infektionsvermeidung (z.B. Corona)

Abhängig von der aktuellen Infektionslage behalten wir uns vor zusätzliche Schutzmaßnahmen wie z.B. das Tragen eines geeigneten Mund-/Nasenschutzes auf unserem Werksgelände anzuordnen. Regelmäßiges Händewaschen und die Benutzung des im Werk zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittels helfen die Ausbreitung von Infektionen zu vermeiden.
Sollten sie aus einem aktuellen Risikogebiet einreisen, ist dies vor Betreten des Werkes anzuzeigen!
Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie ihren Ansprechpartner bitte telefonisch, bevor Sie in unser Werk kommen!

5. Tragegebot für Sicherheitsschuhe

Auf dem gesamten Firmengelände sind Sicherheitsschuhe zu tragen.

6. Tragegebot für Linde Safety Guard

Auf dem gesamten Firmengelände ist das zur Verfügung gestellte Warnsystem „Linde Safety Guard“ zu tragen. Der „Linde Safety Guard“ warnt akustisch und optisch vor sich nähernden Flurförderfahrzeugen.
Nicht personalisierte „Linde Safety Guard“-Geräte müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Die Geräte müssen nach Gebrauch auf die Ladestationen gelegt werden; dabei ist auf die korrekte Auflage zu achten!

7. Sicherheitskennzeichnungen

Das Rauchen, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist innerhalb des Werksgeländes einschließlich in Fahrzeugen strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur in den speziell gekennzeichneten Raucherzonen gestattet. Es ist verboten Alkohol oder andere Rauschmittel mit in das Werksgeländer zu bringen. Ebenfalls verboten ist das Betreten des Werksgeländes unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln.

8. Gekennzeichnete Wege

Sofern gekennzeichnete Wege vorhanden sind (z.B. Zebrastreifen, Laufwege etc.) sind diese vorrangig zu benutzen. Beim Überqueren von Zebrastreifen ist dem fließenden Verkehr Vorrang zu gewähren.

9. Elektrische Hauptanschlüsse

Elektrische Hauptanschlüsse an das Metsä-Tissue-Netz dürfen nur von Metsä-Tissue-Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Elektro-Speisepunkte sind mit der Elektro-Fachabteilung abzustimmen. Das Begehen der elektrischen Schalt- und Verteilerräume ist nur Metsä-Tissue-Elektro-Fachkräften gestattet oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (intern oder extern), sofern diese eine entsprechende Unterweisung für den jeweiligen Raum bekommen haben.

Speisepunkte für die Energiestellung sind seitens der Fremdfirma über einen SPE-PRCD einzuspeisen. D.h. Leitungsroller (Kabeltrommel) und einphasig betriebene Arbeitsmittel sind nur hinter einem SPE-PRCD zu betreiben. Hierbei gelten die einschlägigen Vorschriften aus der VDE 0100-410, 0661 und der BGI 608. Dies ist nach aktueller Norm auch Bestandteil gegen das automatische Wiederanlaufen von Maschinen nach Spannungswiederkehr.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen nur mit aktuellem Prüfnachweis nach DGUV Vorschrift 3 eingesetzt werden.

Aufgrund gesetzlicher Anforderungen müssen ab sofort alle Stromverbrauchseinrichtungen, die zur Ausübung von Tätigkeiten Dritter (Fremdfirmen) auf dem Betriebsgelände genutzt werden, über mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst werden. Die Metsä Tissue GmbH stellt dafür separat gekennzeichnete stationäre und mobile Stromanschlüsse, bzw. Stromverteiler zur Verfügung. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Arbeitsantritt an den Vorgesetzten der jeweiligen Fachabteilung!
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass alle Stromverbräuche Dritter über mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst werden!

7. Krane, Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühne

Krane, Hubarbeitsbühnen und kraftbetriebene Flurförderzeuge (z. B. Stapler), dürfen nur von Personen benutzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Führerschein und eine entsprechende Beauftragung haben. Zusätzlich muss der Auftragnehmer im Bedienen und Umgang mit den innerbetrieblichen Transportsystemen unterwiesen und auf die örtlichen Gefahrenquellen hingewiesen worden sein!

8. Gerüstarbeiten

Gerüste müssen insbesondere folgenden grundlegenden Anforderungen genügen:
- Sie müssen standsicher sein, sodass ein Umstürzen ausgeschlossen ist.
- Sie müssen über einen sicheren Zugang erreichbar sein.
- Sie müssen über Einrichtungen verfügen, die einen Absturz vom Gerüst verhindern.

Gerüste sind vor Arbeitsbeginn auf Standsicherheit und Stabilität zu prüfen. Ihr zuständiger Ansprechpartner überzeugt sich ebenfalls vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes. Erst danach ist das Betreten gestattet.

Vor dem Gebrauch haben die Gerüstnutzer sich von Eignung und Betriebssicherheit des Gerüstes zu überzeugen.

 

9. Strahlenschutz

Für Arbeiten an den Papiermaschinen und an der Stoffaufbereitung 5 gilt: Bei Arbeiten im Bereich der Messrahmen-Qualitätsleitsysteme und an der Bandwaage Stab 5 haben sich die Mitarbeiter durch unseren Strahlenschutzbeauftragten unterweisen zu lassen.

Welche persönliche Schutzausrüstung muss im Gesamten Werksgelände getragen werden bzw. bei sich geführt werden?

5. Brandschutz

1. Rauchverbot

Innerhalb des Werksgeländes besteht mit Ausnahme der ausgewiesenen Plätze absolutes Rauchverbot! Feuer und offenes Licht sind absolut verboten!

2. Schweißen, Schneiden, Arbeiten mit offenem Feuer

Für Schweiß-, Heiß- und Schneidearbeiten sowie Arbeiten mit offenem Feuer ist eine schriftliche Genehmigung  (Schweißerlaubnis) bei der Betriebsleitung bzw. Abteilungsleitung einzuholen. Die in der Schweißerlaubnis abgedruckten Sicherheitsvorschriften sind genau zu beachten. Der Brandschutzbeauftragte ist vor Beginn der Arbeiten zu verständigen. Die Schweißerlaubnis ist bei der Durchführung der Arbeiten mit sich zu führen.

Schweißen-, Schneiden-, Arbeiten mit offenem Feuer?

6. Umweltschutz

 

1. Vorschriften

Es gelten die gesetzlichen sowie die von Behörden angeordneten Umweltschutz- auflagen. Die Umweltschutzanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche gelten auch für Fremdfirmen.

2. Lärmschutz

Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lärmschutzanweisungen im jeweiligen Werk zu informieren.

Innerhalb der Arbeitswoche Montag bis Freitag gelten Lärmschutzzeiten von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit durchzuführende lärmrelevante Arbeiten müssen von unserem Umwelt- bzw. Immissionsschutzbeauftragten genehmigt werden. An den Wochenenden gilt grundsätzlich Arbeitsverbot für lärmrelevante Tätigkeiten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Sondergenehmigung der Betriebsleitung.

3. Gewässerschutz

Die Einleitung von Chemikalien, Reinigungs- und sonstigen Abwässern in Oberflächengewässer oder das Erdreich ist verboten.

Die Einleitung von Reinigungs- und sonstigen Abwässern in das betriebliche Abwassersystem muss von unserem Gewässerschutzbeauftragten genehmigt werden. Chemikalien müssen so gelagert werden, dass eine Beschädigung der Gebinde und damit das Auslaufen der Stoffe ausgeschlossen ist. Ggf. sind Auffangwannen zu verwenden. Es ist ausreichend Bindemittel bereitzustellen.

4. Abfallentsorgung

Die vorschriftsmäßige Entsorgung der bei den Arbeiten anfallenden Abfälle obliegt dem Auftragnehmer, sofern es sich um von ihm bereitgestellte Materialien handelt. Metsä Tissue behält sich die Kontrolle der Entsorgungsnachweise (bei gefährlichen Abfällen) vor.

5. Abfalltrennung, Abfallsortierung

In unserem Werk verbleibende Abfälle müssen sortiert und den entsprechenden Behältern zugeführt werden. Bitte beachten Sie die Behälterkennzeichnungen bzw. die Entsorgungspläne. Bei Unklarheiten bitte den Umweltbeauftragten kontaktieren.

6. Chemikalien, Reinigungsmittel, Prozesshilfsmittel

Ist bei Ihrer Arbeit der Einsatz von chemischen Hilfsmitteln (Chemikalien, Reinigungsmittel, Betriebsstoffe etc.) erforderlich, so ist dem Umweltbeauftragten und der Sicherheitsfachkraft vorab ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt dieses Stoffes zuzusenden, einschließlich der Hinweise darauf, wo und in welcher Menge der Stoff eingesetzt werden soll. Das gilt auch für Versuchsprodukte. Der Einsatz der Produkte bedarf der Zustimmung durch den Umweltbeauftragten.

Auf Verlangen sind vorzulegen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung zur Arbeitssicherheit
  • Gefahrstoff-Betriebsanweisung.

7. Leckagen, Chemikalienunfälle

Unfälle mit Chemikalien, Ölen und anderen wassergefährdenden Stoffen müssen dem Gewässerschutzbeauftragten und der Sicherheitsfachkraft sofort gemeldet werden. In den Außenbereichen ausgetretene Chemikalien müssen sofort mit Bindemittel aufgenommen werden. Kanaleinläufe sind mit Dichtkissen zu verschließen (Betriebsfeuerwehr!).

Bei Beginn der Arbeiten ist ausreichend Bindemittel bereitzustellen.

8. Energie

Der Energieverbrauch von Anlagen und Werkzeugen ist für uns ein wichtiges Kriterium. Sparsamer Umgang mit Energieträgern hat für uns einen hohen Stellenwert. Sollten Ihre Arbeiten deutliche Auswirkungen auf energierelevante Installationen und Anlagen haben (z.B. Arbeiten an Isolierungen, Kompressoren, Wärmetauschern), muss Ihr Ansprechpartner darüber informiert werden.

Werden elektrisch oder Druckluft betriebene Geräte genutzt, so ist auf den sorgsamen Umgang mit Energie zu achten. Nach Möglichkeit sind Geräte und Verfahren mit geringem Energieverbrauch zu nutzen und die Energieverbraucher in inaktiven Zeiten, z.B. Pausen, auszuschalten. Grundsätzlich sollte Energie bewusst und sparsam verwendet werden.

9. Mitgebrachte Betriebsmittel

Werden von der Fremdfirma Betriebsmittel mitgebracht, sind diese entsprechend den Vorschriften zu benutzen und zu lagern. Z.B. sind mitgebrachte Kraftstoffe entsprechend gegen Auslaufen zu sichern und in Auffangwannen zu deponieren.

Wer muss Abfälle, die bei Ihrer Arbeit entstehen, fachgerecht entsorgen?</p>

7. Hygiene und Produkthygiene

1. Hygieneregeln

Um für unsere Mitarbeiter und Produkte einwandfreie hygienische Verhältnisse zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter von Fremdfirmen sich an die allgemein üblichen Hygieneregeln (Benutzung der Toiletten, Händewaschen usw.) halten. Bitte benutzen Sie die zur Verfügung gestellten Mittel zur Handdesinfektion. Die Hygieneanweisung des jeweiligen Werkes ist auch für  Fremdfirmenmitarbeiter verbindlich einzuhalten.

2. Kontamination von Produkten

Durch die Tätigkeiten der Fremdfirmen darf keine Verschmutzung unserer Produkte und Rohstoffe erfolgen, weil dies (z.B. durch Metallspäne, Glassplitter etc.) sowohl Mitarbeiter als auch Kunden gefährden kann. Vor Beginn der Arbeiten ist mit dem Hygienebeauftragten / Abteilungsleiter zu klären, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen zur Vermeidung getroffen werden müssen. In den Produktionsbereichen ist das Tragen von Schmuck (Uhren, Ringe, Ohrringe, Halsketten etc.) untersagt. Das Mitbringen von Glas- oder Porzellan-Gegenständen in diese Bereiche ist untersagt. Ebenso verboten ist das Mitbringen und/oder Benutzen von Messern mit Abbrechklingen.

3. Essen und Trinken

In allen Produktionsbereichen ist das Mitbringen und der Verzehr von Lebensmitteln (Essen und Trinken) verboten. Zum Essen und Trinken stehen daher entsprechende Pausenräume zur Verfügung.

4. Sauberkeit

Die Arbeitsstelle ist ständig in einem ordentlichen Zustand zu halten und nach Abschluss der Arbeiten sauber und aufgeräumt zu verlassen.

Kontamination von Produkten?

8. Anmeldung, Organisation, Unterweisung

1. Anmelden/Abmelden

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben sich vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende in den jeweiligen Betriebsbereichen an- bzw. abzumelden.

Die Arbeiten, die außerhalb der üblichen Arbeitszeit (7.00 Uhr – 16.00 Uhr, freitags bis 13:30 Uhr) durchgeführt werden, müssen mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

2. Angelieferte Materialien

Die vom Auftragnehmer angelieferten Materialien sind sofort bei der Waren-annahme unter Übergabe des Lieferscheines anzuzeigen. Bei Nichtmelden besteht für die Metsä Tissue GmbH keine Zahlungsverpflichtung.

3. Organisation

Die auszuführenden Arbeiten sind so zu organisieren, dass gegenseitige Gefährdungen für Mensch und Ausrüstung so gering wie möglich gehalten werden. Bei Unstimmigkeiten ist die Sicherheitsfachkraft zu informieren. Ggf. ist ein Koordinator zu bestellen.

4. Fahrzeuge

Die für die Durchführung des Arbeitsauftrages notwendigen Fahrzeuge sind beim Auftragsverantwortlichen anzumelden. Innerhalb des eingezäunten Geländes darf nur auf den Ihnen zugewiesenen Parkplätzen geparkt werden. Entsprechende Parkkarten werden beim Pförtner ausgegeben.

5. Verkehrsregelung

Innerhalb des Werksgeländes gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Fahrgeschwindigkeit ist auf 10 km/h begrenzt. Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert die Zusammenarbeit! Flurförderzeuge haben Vorrang.

6. Unterweisung

Eine Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma erfolgt durch den Auftragsverantwortlichen (bzw. Koordinator). Der Verantwortliche der Fremdfirma ist für die Unterweisung seiner Mitarbeiter und ggf. von ihm beauftragter Subunternehmer verantwortlich.

7. Koordination

Damit sich Mitarbeiter verschiedener Auftragnehmer an der gleichen Arbeitsstelle nicht gegenseitig gefährden oder behindern, ist vor Arbeitsaufnahme eine gegenseitige Abstimmung unter Einbeziehung des Koordinators herbeizuführen.

8. Materialien des Auftragnehmers

Die Metsä Tissue GmbH haftet nicht für ggf. auf dem Firmengelände abhanden gekommene Materialien und Geräte des Auftragnehmers. Bitte sichern Sie Ihr Eigentum entsprechend.

9. Kontrolle der Arbeiten

Metsä Tissue steht das Recht zu die Arbeitsleistungen des Auftragsnehmers zu prüfen. Die Arbeitsnachweise (Stunden-, Wochen-, Abrechnungszettel etc.) sowie Materialzettel sind von Metsä Tissue gegenzuzeichnen. Eine Durchschrift der Nachweise bleibt beim Auftraggeber und wird der Rechnung zugrunde gelegt.

10. Verfügung der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, durch Fehlverhalten entstandene Personen-, Sach- oder Umweltschäden gegenüber dem Verursacher einzufordern und bei sicherheitswidrigem Verhalten ein Betretungsverbot auszusprechen.

11. Störungen

Jede Störung bzw. Gefährdung sowie bei der Ausführung von Arbeiten entstandene Personen-, Sach- oder Umweltschäden sind dem Auftrags-verantwortlichen oder dem Koordinator unverzüglich zu melden.

Kontrolle der Arbeiten?

9. Log out – Tag out (LOTO

9. Log out – Tag out (LOTO)

Eine große und oft unterschätzte Gefahrenquelle bei Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen ist der Irrglaube, mit dem Ausschalten seien alle Risiken gebannt. Vergessen wird leicht, dass in hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Systemen noch Restenergien vorhanden sein können, die nicht schlagartig verschwinden.

Wenn sich dann z. B. schwere Maschinenteile unvermittelt absenken, kann es für Mitarbeiter, die bereits mit Reinigungs- oder Reparaturarbeiten zugange sind, hochgefährlich werden. Auch andere mechanische Kräfte, etwa von Schwungrädern, unter Druck stehenden Bauteilen oder gespannten Federn sind oft kaum vorhersehbar.

Daher ist es wichtig das Sie gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, anhand einer kurzen Checkliste die Gefährdungen an Ihrer Arbeitsstelle gemeinsam analysieren um dann die nötigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten oder gegebenenfalls, gespeicherte Restenergien gefahrlos zu beseitigen bzw. zu entlasten.

  • Sind alle Energieformen vor Ort ( elektrisch, hydraulisch, pneumatisch, Dampf ) bekannt und kann die Zufuhr für sämtliche Energiearten sicher abgestellt werden ?
  • Vor einer Abschaltung ist zu klären wie sich Ventile, Schwimmer, Klappen im abgeschalteten Zustand verhalten, gegebenenfalls ist es nötig diese in Ihrer geforderten Schaltstellung zu sichern.
  • Angehobene Teile von Maschinen oder Anlagen sind vor einem, unbeabsichtigten Absenken zu sichern.
  • Vor dem Beginn der Arbeiten muss geklärt sein, inwiefern hydraulische oder pneumatische Druckspeicher oder aber unter Druck stehende Leitungen entlastet und gesichert werden können.
  • Es ist sicherzustellen, dass sämtliche Energien abgestellt bleiben. Ein Schutz vor Wiedereinschalten oder Wiederanlaufen ist zu gewährleisten, durch Schlösser, Blindsicherungen, Blindstopfen, Blinddeckel,  Ketten an Ventilen mit Schloss sowie Hinweisschilder.
  • Wir arbeiten mit dem Log out – Tag out-Prinzip (LOTO). Für alle Anlagen sind entsprechende LOTO-Pläne vor Ort verfügbar. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner über die korrekte Vorgehensweise für Ihren Arbeitsbereich.

 

Vorgehensweise / Ablaufschema mit Energien vor Arbeitsbeginn?

Notfall- und Alarmplan

Sammelplatz

Schutzausrüstung

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Bestätigen
und abschließen

Hiermit bestätige ich, die Sicherheitsunterweisung persönlich und selbständig absolviert zu haben. Sowie den Inhalt Akzeptiert und verstanden zu haben.